Nikotinbeutel
Gesetz vom .........., mit dem das Tiroler Jugendgesetz geändert wird
An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Nikotinbeutel nicht weitergegeben werden.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Nikotinbeutel nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.