2022/484/A
EC/EFTA
AT Austria
  • X00M - GOODS AND MISCELLANEOUS PRODUCTS
2022-10-13
2022-07-14

Nikotinbeutel

Gesetz vom .........., mit dem das Tiroler Jugendgesetz geändert wird

An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Nikotinbeutel nicht weitergegeben werden.


Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Nikotinbeutel nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.