Konsumgeräte von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen;
Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, und deren Konsumgeräte
Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes
Die Regierungsvorlage sieht ein Abgabeverbot von Konsumgeräten für Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnissen sowie von Rausch- und Suchtmitteln, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, an Kinder und Jugendliche vor; Kindern und Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz und die Konsumation dieser Mittel und Geräte verboten.