Mit dem gegenständlichen Verordnungsvorhaben soll die Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl Nr 56/1994, zuletzt geändert durch LGBl Nr 30/2019, der Praxis angepasst werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen verwendeten Kraftfahrzeuge dem aktuellen Stand entsprechen und eine Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen herbeigeführt wird.
Taxi-Gewerbe; mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagen-Gewerbe und Gästewagen- Gewerbe
Mit dem gegenständlichen Verordnungsvorhaben soll die Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl Nr 56/1994, zuletzt geändert durch LGBl Nr 30/2019, der Praxis angepasst werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen verwendeten Kraftfahrzeuge dem aktuellen Stand entsprechen und eine Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen herbeigeführt wird.