2022/0715/A
EC/EFTA
AT Austria
  • T40T - Urban and road transport
2023-01-30
2022-11-01

Mit dem gegenständlichen Verordnungsvorhaben soll die Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl Nr 56/1994, zuletzt geändert durch LGBl Nr 30/2019, der Praxis angepasst werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen verwendeten Kraftfahrzeuge dem aktuellen Stand entsprechen und eine Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen herbeigeführt wird.

Taxi-Gewerbe; mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagen-Gewerbe und Gästewagen- Gewerbe

Mit dem gegenständlichen Verordnungsvorhaben soll die Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung, LGBl Nr 56/1994, zuletzt geändert durch LGBl Nr 30/2019, der Praxis angepasst werden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen verwendeten Kraftfahrzeuge dem aktuellen Stand entsprechen und eine Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen herbeigeführt wird.