2022/0647/A
EC/EFTA
AT Austria
  • T10T - Air transport
2023-01-02
2022-09-27

Der gegenständliche Lufttüchtigkeitshinweis gilt für alle im österreichischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuge (Annex I Luftfahrzeuge sowie EASA Luftfahrzeuge), die aufgrund der jeweils zutreffenden Betriebsvorschriften einen Notsender (ELT oder PLB) mitführen müssen.

LTH Nr. 2B - Lufttüchtigkeitshinweis für Notsender (ELT/PLB)

Der Lufttüchtigkeitshinweis (LTH) 2B legt fest, welche bestehenden technischen Mindeststandards die Notsender, die in österreichisch registrierten Luftfahrzeugen in nationaler Zuständigkeit gemäß Annex I der Verordnung (EU) 2018/1139 verwendet werden, erfüllen müssen.

Seitens Österreich werden keine gesonderten technischen Vorschriften erlassen. Die Spezifikationen in den einschlägigen Vorschriften gemäß ICAO, EASA und COSPAS-SARSAT werden als anwendbare Standards anerkannt.
Mit der Festlegung, welche Mindeststandards für Notsender erfüllt werden müssen, wird auch die ausschließliche Verwendung von 406 MHz-fähigen Notsendern vorgeschrieben.
Des Weiteren wird eine Übersicht über die jeweils anwendbaren Betriebsvorschriften sowie die generelle Vorgangsweise zum Ein-/Umbau, Wartung und der Registrierung von Notsendern (ELT/PLB) dargestellt.