2022/0148/D
EC/EFTA
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2022-06-13
2022-03-14

Die Rechtsänderungen haben Auswirkungen auf die Erstellung und Einreichung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, in denen Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen offenbart sind, die nach den neuen Vorschriften in einem Sequenzprotokoll dargestellt werden müssen. Das Sequenzprotokoll muss in einer bestimmten Form abgefasst sein und zukünftig in einem bestimmten Format (XML) als elektronisches Dokument eingereicht werden.

Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung im Hinblick auf Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokolle

Durch die Änderungsverordnung werden die Vorgaben der Patentverordnung für die Darstellung von Nukleotidund Aminosäuresequenzen in einer Patentanmeldung und für die Einreichung von Sequenzprotokollen neu geregelt sowie in der Gebrauchsmusterverordnung erstmals solche Regelungen eingeführt.
Mit der Rechtsänderung wird der neue Standard ST.26 der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML (eXtensible Markup Language) in nationales Recht umgesetzt.

Die durch die Änderungsverordnung zu ändernden Vorschriften der Patentverordnung setzen bislang die Vorgaben des WIPO Standards ST.25 in nationales Recht um. Der WIPO Standard ST.25 für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäureseqenzprotokollen in Patentanmeldungen wird zum 1. Juli 2022 durch den WIPO Standard ST.26 ersetzt.