ZTV-ING 6-7: Fahrbahnübergänge aus Asphalt
Zusätzliche Technische Vertragbedingungen für Ingenieurbauten - ZTV-ING
Teil 6 Bauwerksausstattung - Abschnitt 7 Fahrbahnübergänge aus Asphalt (ZTV-ING 6-7)
Regelungen für Fahrbahnübergänge aus Asphalt für Brücken
Die gegenseitige Anerkennung ist für die gesamte ZTV-ING in Teil 1 - Abschnitt 1 geregelt, welche unter der Nummer 2016/0670/D notifiziert wurde.