2021/0870/D
EC/EFTA
DE Germany
  • B20 - Safety
2022-03-21
2021-12-20

Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der den berggesetzlichen Vorschriften unterliegenden Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Einrichtungen), zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas, Erdwärme und anderen Bodenschätzen, zur behälterlosen unterirdischen Speicherung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen mit Ausnahme von Wasser und zum sonstigen Einleiten von Stoffen in den Untergrund durch über Tage angesetzte Bohrungen, sowie für sonstige betriebsplanpflichtige Bohrungen nach § 127 Bundesberggesetz.

Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung - BVOT)

Schwerpunkte der Verordnung sind:
- die Umsetzung des Stands der Technik
- die Verbesserung der für die Bergaufsicht erforderlichen Informationsweitergabe
- die verbesserte Betriebs- insbesondere Drucküberwachung an Bohrungen
- der Nachweis der Zementationsqualität
- der sichere Einschluss und die sichere Speicherung von Lagerstättenwasser
- die Begrenzung des Gefahrenpotentials von Bohrspülung und Behandlungsfluiden
- die verbesserte Bewertung des Ist-Zustandes von Bohrungen und Rohrleitungen durch Sachverständigenprüfungen
- die Vorsorge gegen Auswirkungen von schweren Betriebsereignissen