E-Government-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Neuregelung des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene (ERsB) unter Beibehaltung des bestehenden Rollenkonzepts im Identitätsmanagement des E-GovG
- Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für Einträge ins Unternehmensregister der Verwaltung (URV) und ERsB.