2021/0649/D
EC/EFTA
DE Germany
  • V00T - TELECOMS
2022-01-10
2021-10-08

Technische Einrichtungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erteilung von Auskünften gemäß der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland

Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, Erteilung von Auskünften (TR TKÜV), Ausgabe 8.0

Mit Inkrafttreten des novellierten TKG und der entsprechend angepassten TKÜV zum 01.12.2021 wird eine formale Anpassung der Bezüge zu den Einzelverpflichtungen nach den §§ 170 ff. TKG n.F. in der TR TKÜV nötig. Hierzu wurde die neue Ausgabe 8.0 der TR TKÜV erarbeitet, die ansonsten keine inhaltlichen Änderungen zu den bestehenden und neuen Verpflichtungen nach dem TKG sowie der TKÜV enthält.

Einzelheiten sind am Schluss der Technischen Richtlinie unter Punkt "Ausgabenübersicht" in der Tabellenzeile "8.0" aufgelistet (siehe letzte Seite der zur Notifizierung vorgelegten Technischen Richtlinie, Seite 164).