2021/0499/D
EC/EFTA
DE Germany
  • C90A - Well-being of animals and pets
2021-10-25
2021-07-23

Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung

Übergeordnetes Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, den Tierschutz in der Hundehaltung und -zucht sowie beim Transport von Tieren zu erhöhen. Die Anforderungen an die Hundezucht werden geändert, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. Die Anforderungen an

die Hundehaltung werden konkretisiert, unter anderem wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.
Hinsichtlich des Transports von Tieren wird die Beförderungsdauer für innerstaatliche Beförderungen von Schlachttieren auf viereinhalb Stunden begrenzt, wenn die Außentemperatur mehr als 30 Grad Celsius beträgt und Transportmittel verwendet werden, denen bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie ein Lüftungssystem, fehlen. Zudem wird das Mindesttransportalter von Kälbern von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt. Außerdem werden Ordnungswidrigkeiten ergänzt.