2021/0486/D
EC/EFTA
DE Germany
  • X00M - GOODS AND MISCELLANEOUS PRODUCTS
2021-10-25
2021-07-23

Regelungen für die Verwendung der Herkunftsangabe „Glashütte“ im geschäftlichen Verkehr für Uhren.

Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ (Glashütteverordnung – GlashütteV)

Im vorliegenden Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“ werden die mit dieser Bezeichnung verbundenen Schritte zur Herstellung von Uhren und zur Veredelung und Zulieferung von Uhrenteilen beschrieben, die im festgelegten Herkunftsgebiet erfolgen müssen.
Das Herkunftsgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Glashütte im Freistaat Sachsen und für die Zulieferung und Veredlung die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg im Freistaat Sachsen sowie für folgende, konkrete Veredlungsschritte die Landeshauptstadt Dresden: Werkteile plattieren, galvanisieren und rhodinieren sowie Laserarbeiten.