2021/0396/A
EC/EFTA
AT Austria
  • I10 - Metrology
2021-09-30
2021-06-29

Messgeräte, die in Österreich der Eichpflicht unterliegen (Einfache Flüssigkeitsmaße

Entwurf einer Verordnung, mit der die Eichvorschriften für Einfache Flüssigkeitsmaße geändert werden.

Messgeräte zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes (darunter fallen auch Einfache Flüssigkeitsmaße) sind nach § 8 Abs. 1 Z 1 Maß- und Eichgesetz (MEG), BGBl. Nr. 152/1950 in der geltenden Fassung, eichpflichtig.

Das MEG regelt in § 39 Abs. 3 Z 2, dass in den Eichvorschriften die eichtechnische Prüfung von Messgeräten nach statistischen Methoden festgelegt werden kann. Da Einfache Flüssigkeitsmaße für eine konsistente Produktion in großem Umfang geeignet sind, wird diese Möglichkeit vorgesehen.
Die Eichvorschriften des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen für Einfache Flüssigkeitsmaße sind zu ändern.

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