2021/0361/D
EC/EFTA
DE Germany
  • B30 - Environment
2021-09-22
2021-06-22

Durch die Änderungen der PKW-EnVKV werden Verbraucher und Verbraucherinnen in die Lage versetzt, sich sowohl in der Breite als auch teilweise im Detail über wichtige Energieverbrauchs- und Emissionsdaten sowie elektrische Reichweiten und Energiekosten bei neuen Personenkraftwagen zu informieren.

Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)

In der PKW-EnVKV wird es zukünftig technologiespezifische PKW-Label geben, jeweils für
• Verbrenner (verschiedene Kraftstoffe, einschl. Erdgas),

• batterieelektrische Pkw,
• Plug-in-Hybride und
• Brennstoffzellenfahrzeuge.
Dieses soll dazu dienen, dem Verbraucher sowohl Informationen zu Energieverbrauch und Tank-to-Wheel-Emissionen von CO2 zu vermitteln als auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Antriebsarten, auch bezüglich der Kosten, transparenter als bislang zu verdeutlichen.

Die Vorgaben der bisherigen Pkw-EnVKV zu Inhalt und Gestaltung von Werbung für Personenkraftwagen wiesen zudem Lücken auf mit Blick auf Werbemöglichkeiten in digitalen Medien. Auch in diesem Rahmen soll der Verbraucher zukünftig umfassend über die Eigenschaften von Personenkraftwagen informiert werden. Die Vorgaben zur Werbung wurden entsprechend auf digitale Medien ausgedehnt.