2021/0249/D
WTO/TBT
DE Germany
  • B20 - Safety
2021-07-27
2021-04-27

Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen

Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sollen in den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung aufgenommen werden, da im Rahmen einer Evaluierung festgestellt wurde, dass auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern digitale Grundaufzeichnungen unerkannt gelöscht oder geändert werden. Dies stellt ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug in Deutschland dar.

Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung und Ladesäulen für Elektro- oder Hybridfahrzeuge sollen aus dem Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden, da diese funktionell und technisch mit Fahrscheinautomaten und Fahrscheindruckern des öffentlichen Personenverkehrs vergleichbar sind.

Darüber hinaus wird ermöglicht, dass ein QR-Code zukünftig anstelle und nicht zusätzlich zu den von einem Menschen lesbaren Angaben nach § 6 KassenSichV auf einen Beleg aufgenommen werden kann.