2021/0117/A
EC/EFTA
AT Austria
  • B00 - CONSTRUCTION
2021-05-25
2021-02-24

Heizungsanlagen:

- Feuerungsanlagen (Anlagen, in der Brennstoffe verbrannt und deren Abgase ins Freie abgeleitet werden bestehend aus Heizgerät, Abgasanlage, allfälligen Verbindungsstücken und angeschlossenen oder nachgeschalteten Abgasreinigungsanlagen; bei Außenwandgeräten sind die Abgasanlagen bzw. allfällige Verbindungsstücke Teil des Heizgerätes)
- Blockheizkraftwerke - BHKW (stationäre Verbrennungskraftmaschinen zur Bereitstellung von elektrischem Strom mit Wärmenutzung für die Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung)
- Raumheizgeräte (Heizgerät mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern, das eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage kontrolliert mit Wärme versorgt)
- Einzelraumheizgeräte (Heizgeräte zur unmittelbaren Beheizung des Auftstellungsraumes oder der Aufstellungsräume (zB Kaminöfen, Kachelöfen, Öl- oder Gasraumheizgeräte, Küchenherde))
- Mittelgroße Feuerungsanlagen (Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW)
- Wärmepumpen (eine Maschine, ein Gerät oder eine Anlage, die die Wärmeenergie der natürlichen Umgebung (Luft, Wasser oder Boden) auf Gebäude oder industrielle Anlagen überträgt, indem sie den natürlichen Wärmestrom so umkehrt, dass dieser von einem Ort tieferer Temperatur zu einem Ort höherer Temperatur fließt. Bei reversiblen Wärmepumpen kann auch die Wärme von dem Gebäude an die natürliche Umgebung abgegeben werden) mit einer Nennleistung ab 12 kW
- Klimaanlagen (eine Kombination von Bauteilen, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird) mit einer Nennleistung ab 12kW

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom …………………., mit der die Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 geändert wird

In die bestehende Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - Bgld. HK-VO 2019 waren nachstehende Regelungen einzuarbeiten:

- Richtlinie 2018/844/EU zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz
- Richtlinie 2018/2002/EU zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz
- Technische Richtlinie Heizungsanlagen - 2020 (unverbindliche Zusammenfassung aller wesentlichen europarechtlichen und nationalen Grundlagen zum Inverkehrbringen von Heizungsanlagen sowie deren jeweils am Stand der Technik orientierte technischen Normen; Nachfolge-Regelung der Art. 15a Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen)
- neue überarbeitete Formulare auf dem Stand der Technik
- Anpassung der Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgradanforderungen für Feuerungsanlagen
- Anpassung der Höchsttarife für die Überprüfung von Heizungsanlagen und Klimaanlagen an den Verbraucherpreisindex
- Schallschutzvorgaben für die Errichtung von Heizungsanlagen (einschließlich Wärmepumpen und Klimaanlagen)