Regelungen der Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden über ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach und den Postfach- und Versanddienst von Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz einschließlich technischer Rahmenbedingungen
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessualer Vorschriften
Das Gesetz trifft Regelungen zum besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach und zum Postfach- und Versanddienst der Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz als neue sichere Übermittlungswege für die elektronische Kommunikation. Nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens wird die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden auch auf diesen
neu eingerichteten sicheren Übermittlungswegen ermöglicht. Für die Einzelheiten wird die
Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) entsprechend angepasst.
Außerdem werden in der ERVV die bestehenden technischen Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Dokumente modifiziert.