2021/0077/D
EC/EFTA
DE Germany
  • S10E - Packaging
2021-05-10
2021-02-09

Betroffen sind alle Arten von Verpackungen. Adressiert werden unter anderem systembeteiligungspflichtige Verpackungen, Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, Verkaufs- und Umverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Mehrwegverpackungen, Einwegkunststofferzeugnisse und leichte Kunststofftragetaschen.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze

Der Gesetzentwurf dient ausschließlich der Umsetzung von Unionsrecht. Gegenstand des Entwurfs sind inhaltliche Änderungen des Umweltstatistikgesetzes, das in seiner aktuellen Fassung seit 2017 besteht. Um den neuen Datenanforderungen aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie, der EU-Verpackungsrichtlinie, der EU-Einwegkunststoffrichtlinie sowie der EU-Klärschlammrichtliniegerecht nachzukommen, werden die entsprechenden Erhebungen im Umweltstatistikgesetz erstmalig bzw. in geänderter Form gesetzlich angeordnet.

Im Bereich der Abfallstatistiken führt dies zu einer massiven Ausweitung der Verpackungserhebung, für die u.a. ein komplett neues Berichtserstattungssystem geschaffen werden muss. Die Details dazu sind im neuen Paragraphen (§5a) festgeschrieben, der eines der zentralen Elemente der Novelle bildet.