2020/0781/D
EC/EFTA
DE Germany
  • B00 - CONSTRUCTION
2021-03-11
2020-12-11

Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise

Entwurf – Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL – (Stand: Oktober 2020)

Die Muster-Richtlinie regelt Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung haben und an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden.

Die notifizierte Vorschrift gilt für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach § 26 Abs. 2 Satz 3 Musterbauordnung sein müssen und die davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 Musterbauordnung aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Die Muster-Richtlinie konkretisiert insoweit die materiellen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile und regelt die Anschlüsse dieser Bauteile untereinander.