2020/0777/D
EC/EFTA
DE Germany
  • H00 - DOMESTIC AND LEISURE EQUIPMENT
2021-03-10
2020-12-09

Körperliche Nachbildungen eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt sind.

Der Titel der neuen Strafnorm, die in das deutsche Strafgesetzbuch implementiert werden soll, lautet: "Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild".

Die neue Strafnorm stellt folgende Tathandlungen unter Strafe:

Herstellen, Anbieten, Bewerben, Ein- und Durchfuhr, Veräußerung, Abgabe, sonstiges Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz einer körperlichen Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, sowie das Handeltreiben mit einer solchen Nachbildung.