2020/0430/D
EC/EFTA
DE Germany
  • N00E - ENERGY, MINERALS, WOOD
2020-10-05
2020-07-06

Betrifft Kraftwerke in Deutschland zur Erzeugung von Elektrizität aus Braunkohle

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland wird die Erzeugung von Elektrizität aus Braunkohle in Deutschland schrittweise reduziert und spätestens bis Ende 2038 vollständig beendet. Der Vertrag flankiert und ergänzt das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz welches ebenfalls notifiziert wurde. Für die Stilllegung Ihrer Kraftwerke bis 2030 erhalten die Betreiber eine Entschädigung.

Vertragspartner sind die Betreiber der Braunkohlekraftwerke, die bis 2030 stillgelegt werden, deren Muttergesellschaften, die Betreiber der angeschlossenen Tagebaugesellschaften und ihre Muttergesellschaften sowie zwei landeseigene Zweckgesellschaften, die die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue absichern.

Der Import von Elektrizität aus Braunkohlekraftwerken in anderen EU-Mitgliedstaaten wird nicht eingeschränkt.