2020/0319/D
EC/EFTA
DE Germany
  • T10T - Air transport
2020-08-27
2020-05-28

Diese Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) gelten für Hängegleiter und Gleitsegel.

Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel (LTF HG und GS)

Die Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) legen die Anforderungen für Luftsportgeräte der Bauart Hängegleiter und Gleitsegel fest (nach § 1 Absatz 2 Nummer 10 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. § 1 Absatz 2 Nummer 3 der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (2. DVLuftGerPV)).

Mit den Vorgaben in den Lufttüchtigkeitsforderungen in Deutschland soll sichergestellt werden, dass die Verwendung der Hängegleiter und Gleitsegel für den beabsichtigten Zweck unbedenklich ist und die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.