2020/0276/A
EC/EFTA
AT Austria
  • B00 - CONSTRUCTION
2020-08-06
2020-05-06

Bauprodukte; bautechnische Anforderungen

Entwurf einer Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen an Gebäudeund sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (Kärntner Bautechnikverordnung 2019 - K-BTV 2019)

Gemäß § 51 der Kärntner Bauvorschriften (K-BV) hat die Landesregierung durch Verordnung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Rechtes der EU jene Anforderungen näher zu bestimmen, unter welchen den §§ 1, 2 und 11 bis 50b K-BV entsprochen wird. In dieser Verordnung können auch technische Richtlinien und Regelwerke, die vom OIB herausgegeben werden, oder Teile davon, für verbindlich erklärt werden. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die OIB-Richtlinien 1 bis 6 sowie Leitfäden, jeweils Ausgabe April 2019, sowie um das OIB-Dokument zur Definition des Niedrigstenergiegebäudes und zur Festlegung von Zwischenzielen im "Nationalen Plan", Ausgabe Februar 2018. Mit dem Entwurf der Kärntner Bautechnikverordnung 2019 sollen diese OIB-Richtlinien und Dokumente für verbindlich erklärt werden.