Deutschland Notarielle Verfahren zu Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen
Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge auf soldatenrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung
Das Gesetz dient der Erweiterung der Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338), das am 1. August 2022 in Kraft tratt und mit dem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) umgesetzt worden sind, sowie der Regelungen des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15. Juli 2022 (BGBl. I S. 1146), das überwiegend am 1. August 2023 in Kraft trat.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge auf soldatenrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung sieht vor, den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Online-Beurkundung auszuweiten auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, Beschlüsse der Gründe zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr, Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie Online- Beglaubigungen von Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister für zulässig zu erklären