2025/0684/DE
EC/EFTA
DE Deutschland
  • B20 - Sicherheit
2026-02-18
2025-11-19

Bauteile, Bauarten und Bauprodukte zur Verwendung in Anlagen im Geltungsbereich der M-DBA-RL

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Druckbelüftungsanlagen (Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie - M-DBA-RL), Stand 21.10.2025

Die notifizierte Richtlinie konkretisiert aufgrund von § 85a Abs. 1 Satz 1 MBO i. V. m. §§ 33 Abs. 2 Satz 3 und 35 Abs. 8 Satz 3 Halbsatz 2 Musterbauordnung die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von Druckbelüftungsanlagen und anderen Anlagen zum Schutz von Treppenräumen (Spülluftanlagen).
Diese Richtlinie gilt für Druckbelüftungsanlagen, wenn sie zur Rauchfreihaltung bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. Die Richtlinie gilt auch für andere Anlagen zum Schutz von Treppenräumen (Spülluftanlagen), bei denen das Eindringen von Rauch nicht vollständig verhindert werden muss. Anforderungen nach harmonisierten Produktnormen bleiben unberührt.