2023/0486/AT
EC/EFTA
AT Österreich
  • I10 - Messwesen
2023-11-07
2023-08-07

Wärmezähler, Kältezähler, Trinkwarmwasserzähler und Heizkostenverteiler

Verordnung des Vorstands der E-Control über die technische Machbarkeit und kosteneffizienteDurchführbarkeit bei der individuellen Verbrauchserfassung (Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung – EEff-IVEV)

Die Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV) konkretisiert, in welchen Fällen die‚technische Machbarkeit‘ und ‚kosteneffiziente Durchführbarkeit‘ des Einbaus einer individuellenVerbrauchserfassung durch Wärmezähler, Kältezähler, Trinkwarmwasserzähler oder Heizkostenverteiler mitund ohne Fernablesbarkeit im Sinne der §§ 54 und 55 des österreichischen Bundes-Energieeffizienzgesetzesnicht gegeben ist, das heißt, in welchen Fällen keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau individuellerVerbrauchserfassungen gegeben ist. Die Verordnung konkretisiert, dass in Gebäuden mit folgenden Wärme-oder Kälteabgabesystemen die Messung der individuellen Wärme- oder Kälteverbräuche ‚technisch nichtmachbar‘ ist: Bauteilaktivierung, zentrale Lüftungsanlagen, Dampfheizsysteme, Heiz- oder Kühlkreise diemehrere Nutzungseinheiten (zB. mehrere Wohnungen) versorgen, sowie sogenannte Change-Over-Systeme.In Bezug auf die ‚kosteneffiziente Durchführbarkeit‘ gibt die Verordnung die Berechnungsweise derKosteneffizienz vor, indem die durch die individuelle Verbrauchserfassung erzielbaren Kosteneinsparungenden Mehrkosten für den Einbau der Messgeräte gegenüber zu stellen sind.