2023/0410/NL
EC/EFTA
NL Niederlande
  • N00E - ENERGIE, MINERALIEN, HOLZ
2023-10-05
2023-07-10

Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Gas aus erneuerbaren Energiequellen, von Wärme
aus erneuerbaren Energiequellen, zur kombinierter Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Wärme 
aus erneuerbaren Energiequellen sowie anderen Techniken zur Reduzierung von Treibhausgasen

Verordnung des Ministers für Klima und Energie Nr. WJZ/26133830 zur Benennung von Kategorien von

Produktionsanlagen für die Erzeugung nachhaltiger Energieerzeugung und der Klimawende im Jahr 2023  

Mit dieser Verordnung wird die Möglichkeit geschaffen, Anreize für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren

Energiequellen, Gas aus erneuerbaren Energiequellen, Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, für die kombinierte
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen sowie für andere
Techniken zur Verringerung von Treibhausgasemissionen wie z.B. Kohlenstoffabscheidung und -speicherung,
Kohlenstoffabscheidung und -nutzung und Erzeugung von fortschrittlichen erneuerbaren Brennstoffen, durch die
Benennung von Kategorien zu schaffen. Das Kabinetts hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen auf
niederländischem Hoheitsgebiet bis 2030 um 49 % gegenüber 1990 zu senken. Dies ist in der Koalitionsvereinbarung
vom Oktober 2017 (Parlamentarische Dokumente II 2017/2018, 34 700, Nr. 34) und im Klimaübereinkommen vom Juni
2019 (Parlamentarische Dokumente II 2018/2019, 32 813, Nr. 342) festgelegt. Die Koalitionsvereinbarung stimmte darin
überein, dass das Dekret über die Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung (im Folgenden: SDE-Dekret) erweitert
wird, um andere Techniken zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen als Techniken zur Erzeugung erneuerbarer
Energien, einschließlich der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung, zu fördern. Diese Erweiterung, bekannt als
Stimulierung der nachhaltigen Energieerzeugung und der Klimawende (im Folgenden: SDE++), ist im Dekret über die
Förderung der nachhaltigen Energieerzeugung und des Klimawandels (im Folgenden: SDEK-Dekret) festgelegt, das somit
eine Erweiterung des SDE-Dekrets darstellt.
Diese Verordnung sieht die Möglichkeit vor, die Erzeugung von Strom, Gas und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen
sowie die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen und andere Techniken zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen 2023 zu fördern. Die Bestimmungen der Verordnung enthalten die wichtigsten
Merkmale der früheren SDEK-Verordnung, zuletzt die Verordnung zur Festlegung von Kategorien der Erzeugung
erneuerbarer Energien und der Klimawende 2022.
Die vorliegende Verordnung enthält eine neue Kategorie von Erzeugungsanlagen (Luft-Wasser-Wärmepumpe) und ändert
einige Kategorien von Erzeugungsanlagen. Darüber hinaus ist erstmals ein System vorgesehen, das es ermöglicht,
Techniken mit einer höheren Subventionsintensität früher einzuführen, indem die sogenannten Zäune um Kategorien von
Produktionsanlagen gelegt werden, die kurzfristig weniger kosteneffizient, aber langfristig für die Energiewende
notwendig sind und deren Kostenmit zunehmender Verbreitung sinken können. Die Einführung der Zäune und die
Anpassungen der Kategorien erfordern eine Prüfung gemäß den Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima,
Umweltschutz und Energie 2022 (2022/C 80/01). Das erforderliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bevor die
Regelung in Kraft treten kann und die Eröffnung erfolgen kann, ist die Genehmigung der Europäischen Kommission
erforderlich. Aus diesem Grund ist die Eröffnung in einem separaten Ministerialdekret vorgesehen, das erst nach Erhalt
der Genehmigung für staatliche Beihilfen erlassen wird.
Weitere Änderungen bestehen darin, dass die Obergrenze für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
und die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2 weggefallen ist, und dass für fast alle Solar-PV-Projekte
(Photovoltaik-Solarmodule) eine zusätzliche vertragliche Rücklaufleistung von bis zu 50 % der Spitzenleistung der
Solarmodule vereinbart werden kann.
Der Schwerpunkt der SDE++ liegt auf der groß angelegten Einführung von Technologien, die erneuerbare Energien
erzeugen oder auf andere Weise Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Hauptmerkmale sind:
— eine Zuschussobergrenze pro Eröffnung;
— eine stufenweise Eröffnung, bei der Projekte mit einem geringeren Subventionsbedarf pro vermiedener Tonne
Treibhausgas (die Subventionsintensität) zu einem früheren Zeitpunkt angewandt werden, wobei das Gate-System 2023
vorgesehen ist;
— ein Grundbetrag je Produktionsanlage, der die maximalen integralen Kosten für die einzelnen Produktionsanlagen
festlegt, für welche die Subvention gewährt wird.
Nach den Eröffnungsrunden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ist diese Verordnung nun die vierte Eröffnungsrunde des
SDE++. Mit dieser vierten Eröffnungsrunde wird ein Verpflichtungsbudget in Höhe von 8 Mrd. EUR zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen bereitgestellt.
In dieser Verordnung werden die Kategorien von Technologien festgelegt, für die Zuschüsse beantragt werden können.
Ein Projektantragsteller hat nur dann Anspruch auf eine Förderung, wenn sein Antrag alle für die jeweilige
Technologiekategorie geltenden Anforderungen erfüllt. Aus diesem Grund werden die Anträge gemäß dem SDEBeschluss auf Vollständigkeit, aber auch auf finanzielle und technische Machbarkeit geprüft.
Die Artikel 13 bis 86 können technische Anforderungen enthalten. Dies betrifft die Definition der Kategorien von

Produktionsanlagen, für die ein Zuschuss beantragt werden kann. Auch in diesem Jahr wurde geprüft, welche Kategorien
von Zuschüssen beantragt werden können, und die Regelung wurde entsprechend angepasst, indem einige Kategorien
aktualisiert und eine neue Kategorie (Luft-Wasser-Wärmepumpe) hinzugefügt wurden.
Diese Verordnung enthält keine Klausel über die gegenseitige Anerkennung, da die gegenseitige Anerkennung bereits
unter das Dekret über die Konformitätsbewertung von fester Biomasse für energetische Anwendungen abgedeckt ist, das
mit dieser Verordnung verbunden ist.