2023/0226/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • N20E - Elektrizität
2023-08-10
2023-05-10

Öffentliche Außenbeleuchtungsanlagen

Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2023)

Durch dieses Landesgesetz sollen einheitliche Regelungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung in landesrechtlichen Materien geschaffen werden. Unter Lichtverschmutzung versteht man die nicht notwendige Emission von Licht in die Umwelt.

Zur Vermeidung von Lichtverschmutzung sollen erstens die einschlägigen technischen Normen zur Anwendung kommen. Daher wird die ÖNORM O 1052:2022-10 bei sämtlichen Angelegenheiten, welche in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, für verbindlich erklärt.
Weiters wird die Verpflichtung zum energieeffizienten und umweltschonenden Betrieb von öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen vorgeschrieben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass zwar das aus Sicherheitsgründen erforderliche und für den Verwendungszweck gebotene Ausmaß an Beleuchtung vorhanden
ist, dass jedoch zugleich die Lichtstärke und die Dauer der Beleuchtung auf dieses Maß beschränkt wird.