2023/0138/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • B30 - Umwelt
2023-06-28
2023-03-28

Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden Umweltanforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke festgelegt. Mineralische Ersatzbaustoffe sind v.a. Recycling-Baustoffe aus der Aufbereitung von Bauschutt und Straßenaufbruch sowie Schlacken und Aschen

aus Industrie und Verbrennungsprozessen. Die Ersatzbaustoffverordnung zielt auf lose Materialien ab, nicht erfasst sind feste Bauprodukte.

Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung

Art. 1: Änderung der Ersatzbaustoffverordnung

Durch Artikel 1 der Änderungsverordnung sollen Anpassungen vorgenommen werden, die im ursprünglichen Verordnungsgebungsverfahren zur Ersatzbaustoffverordnung nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Dies betrifft insbesondere Korrekturen im Nebenstrafrecht. Darüber hinaus soll durch die in dieser Verordnung enthaltenen Änderungen der Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung klarer geregelt und die Ersatzbaustoffverordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Hierzu werden unter anderem Kriterien für die Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften festgelegt.
Folgende wesentliche Änderungen sind geplant:
a)Korrekturen im Nebenstrafrecht
b) Aktualisierungen von Normen
c) Einführung von Kriterien zur Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften
d) Klarstellungen für einen einheitlichen Vollzug
Art. 2: Änderung der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
Die vorgesehene Änderung dient der Korrektur eines Redaktionsversehens bzgl. der Außerkrafttretens-Regelung von Übergangsvorschriften.