2022/688/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • V00T - TELEKOMMUNIKATION
2023-01-16
2022-10-16

Funkanlagen; Funkdienste

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Frequenznutzungsverordnung 2013 sowie die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert werden

Mit dieser Verordnung werden im Frequenzspektrum bis 3 000 GHz einzelnen Funkdiensten Frequenzbereiche zugewiesen, sowie die Frequenznutzungen den Frequenzbereichen zugeordnet, sowie die zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Nutzungsbedingungen festgelegt.