Funkanlagen; Funkdienste
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Frequenznutzungsverordnung 2013 sowie die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden, geändert werden
Mit dieser Verordnung werden im Frequenzspektrum bis 3 000 GHz einzelnen Funkdiensten Frequenzbereiche zugewiesen, sowie die Frequenznutzungen den Frequenzbereichen zugeordnet, sowie die zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Nutzungsbedingungen festgelegt.