2022/530/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • C00C - CHEMISCHE ERZEUGNISSE
2022-10-31
2022-07-29

Trinkwasserversorgung

Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 Trinkwasserverordnung

Die Liste regelt die Zulassung und Verwendung von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren für die Trinkwasseraufbereitung einschließlich Filtermedien. Die Liste besteht aus den folgenden Teilen:

Teil I a: Aufbereitungsstoffe, die als Lösungen oder als Gase eingesetzt werden
Teil I b: Aufbereitungsstoffe, die als Feststoffe eingesetzt werden
Teil I c: Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion des Wassers eingesetzt werden
Teil II: Desinfektionsverfahren
Teil III: Aufbereitungsstoffe, die für den Bedarf der Bundeswehr im Auftrag des Bundesministeriums der
Verteidigung, für den zivilen Bedarf in einem Verteidigungsfall im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie in Katastrophenfällen oder bei Großschadensereignissen bei ernsthafter Gefährdung der Wasserversorgung mit Zustimmung der für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden eingesetzt werden

Nach der Trinkwasserverordnung hat die Liste bezüglich der Verwendung dieser Stoffe Anforderungen zu enthalten über die Reinheit, die Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen, die zulässige Zugabe, die zulässigen Höchstkonzentrationen von im Trinkwasser verbleibenden Restmengen und  Reaktionsprodukten und sonstige Einsatzbedingungen.