Primärprodukte und Lebensmittel
Qualität und Herkunft für Betriebe - Richtlinie für bäuerliche Direktvermarkter, Version 2023
Die Richtlinie Qualität und Herkunft für Betriebe - bäuerliche Direktvermarkter wird geändert:
Der Begriff "Partnerbetrieb" wird in der gesamten Richtlinie durch "Betrieb" ersetzt.
Der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer von der AMA-Marketing zugelassenen Kontrollstelle wird ausdrücklich vorgesehen.
Die Tierhaltungssysteme der Betriebe werden veröffentlicht.
Vorgaben für Verpackungsmaterialien werden festgelegt.
Die Betriebe werden zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.