2022/0190/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • B00 - BAUWESEN
2022-07-07
2022-04-07

Raumabschließende Bauteile, Türen, Fußböden und Lüftungsleitungen von elektrischen Betriebsräumen für die Aufstellung von elektrischen Anlagen im Geltungsbereich gemäß § 1 der MEltBauV

Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (MEltBauV) Stand Januar 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 22.02.2022 - Entwurf

Die Verordnung gilt für die Aufstellung von Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1kV, ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.