2021/0775/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • H10 - Glücksspiele
2022-02-24
2021-11-24

Glücksspiel

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Nach § 22c des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021; Notifizierungsnummer 2020/304/D) können die Länder Online-Casinospiele für ihr Hoheitsgebiet auf gesetzlicher Grundlage selbst, durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch eine privatrechtliche Gesellschaft, an der juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind, veranstalten (§ 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GlüStV 2021) oder eine oder mehrere Konzessionen nach Maßgabe des jeweiligen Spielbankenrechts vergeben (§ 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GlüStV 2021).

Im Freistaat Thüringen soll von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Veranstaltung von Online-Casinospielen im staatlichen Monopol nach Maßgabe des § 22c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GlüStV 2021 ermöglicht werden.
Die Regelungen des Thüringer Spielbankgesetzes werden entsprechend angepasst. Das Gesetz erhält die neue Bezeichnung "Thüringer Gesetz über Spielbank und Online-Casino (ThürSpbkOCG)"