2021/0549/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • T10T - Luftverkehr
2021-11-18
2021-08-19

Diese Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) gelten für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart: Trike und Fußstart-UL.

Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge Bauart: Trike und Fußstart-UL

Die Lufttüchtigkeitsforderungen (Bauvorschriften) legen Mindestforderungen für die Luftsportgeräte der Bauart Trike und Fußstart-UL fest.

Mit der Neuausgabe der Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge der Bauart:
Trike und Fußstart-UL in 2021 erfolgt eine Anpassung an den Stand der Technik. Dazu wurde im Anhang II der Einbau von Elektroantrieben aufgenommen.
Mit den Vorgaben in den Lufttüchtigkeitsforderungen in Deutschland soll sichergestellt werden, dass die Verwendung dieser Luftsportgeräte für den beabsichtigten Zweck unbedenklich ist und die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.