ZTV-ING 1-4: Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus von Brücken
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - ZTV-ING
Teil 1 Allgemeines - Abschnitt 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus
Regelungen für die Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus von Brückenbauwerken.
Die gegenseitige Anerkennung ist für die gesamte ZTV-ING in Teil 1 - Abschnitt 1 geregelt, welche unter der Nummer 2016/0670/D notifiziert wurde.