Zur Verarbeitung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzte informationstechnische Systeme
Verordnung zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen (Gesundheits-IT Interoperabilitätsverordnung – GIV)
Es werden Vorgaben zur Festlegung von offenen und standardisierten Schnittstellen für Primärsysteme getroffen, die bis 1. Januar 2022 umgesetzt werden müssen.