2021/0330/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2021-09-09
2021-06-09

Bautechnik

Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Bautechnikverordnung

In der Bautechnikverordnung, die nunmehr geändert wird, werden die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke definiert und präzisiert. Es handelt sich insbesondere um Regelungen betreffend mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz.

Den in der Bautechnikverordnung angeführten allgemeinen Anforderungen wird entsprochen, wenn die OIB-Richtlinien 1 bis 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik eingehalten werden. Von diesen OIB-Richtlinien kann abgewichen werden, wenn dasselbe Schutzniveau erreicht wird.
Weiters werden in der vorliegenden Novelle der Bautechnikverordnung Maßnahmen zur
Gesamtenergieeffizienz geregelt.