2021/0247/D
WTO/TBT
DE Deutschland
  • I10 - Messwesen
2021-07-27
2021-04-27

fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung

Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

1. Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen nur noch solche Ausstattungen zur

Verbrauchserfassung installiert werden, die sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
2. Zudem dürfen ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen nur noch solche Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, die mit den gleichartigen Ausstattungen anderer Hersteller interoperabel sind (§ 5 Absatz 5). Mit Interoperabilität ist die Fähigkeit der verschiedenen Ausstattungen gemeint, Daten bzw. Informationen miteinander auszutauschen. In der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie ist die Förderung der Interoperabilität als Mittel zur Stärkung des Wettbewerbs verankert: Nach Artikel 11a
Absatz 3 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Dienstleistungsbereich anregen, indem sie geeignete Maßnahmen treffen, beispielsweise die Nutzung interoperabler Geräte und Systeme, die den Anbieterwechsel erleichtern, empfehlen oder auf andere Weise fördern.