Einbauverbot von Heizkesseln für flüssige oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden
Gesetz, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, das Bebauungsgrundlagengesetz, das Baupolizeigesetz 1997, das Salzburger Bautechnikgesetz 2015 und das Salzburger Bauproduktegesetz geändert werden
Berücksichtigung des (bundesrechtlichen) Einbauverbots von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in neu errichteten Gebäuden sowie Verpflichtung zu einer Alternativenprüfung beim erstmaligen Einbau und Austausch solcher Anlagen in bestehenden Gebäuden