Düngemittel
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die
Düngemittelverordnung 2004 geändert wird
Es wird ein verpflichtender Gefahrenhinweis bei der Kennzeichnung für Düngemittel mit elementarem Schwefel eingeführt: Düngemittel, die elementaren Schwefel enthalten, müssen mit dem Sicherheitshinweis: „Darf nicht in Gülle eingerührt werden“ oder einem ähnlichen Hinweis gekennzeichnet werden.