2021/0143/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • C40C - Chemische Düngemittel
2021-06-11
2021-03-15

Düngemittel

Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die

Düngemittelverordnung 2004 geändert wird

Es wird ein verpflichtender Gefahrenhinweis bei der Kennzeichnung für Düngemittel mit elementarem Schwefel eingeführt: Düngemittel, die elementaren Schwefel enthalten, müssen mit dem Sicherheitshinweis: „Darf nicht in Gülle eingerührt werden“ oder einem ähnlichen Hinweis gekennzeichnet werden.