2021/0134/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • H10 - Glücksspiele
2021-06-07
2021-03-05

Glücksspielautomaten

Wettterminals

Landesgesetz, mit dem das Oö. Glücksspielautomatengesetz und das Oö. Wettgesetz geändert werden

Mit der vorliegenden Novelle soll das Oö. Glücksspielautomatengesetz dahingehend abgeändert werden, dass der Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung nicht mehr auf Gastgewerbebetriebe beschränkt ist, sondern in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten aller gewerblichen Betriebsanlagen zulässig ist.

Im Oö. Wettgesetz sollen mit der vorliegenden Novelle die Betragsgrenzen zur verpflichtenden Ausstellung einer Wettkundenkarte herabgesetzt werden. Für die Bedienung von Wettterminals soll unabhängig vom Wetteinsatz verpflichtend eine Kundenkarte ausgestellt werden, dasselbe soll für Live-Wetten gelten. Für sonstige Wetten an einem Wettschalter soll die Betragsgrenze für eine verpflichtende Ausstellung einer Wettkundenkarte von 70 Euro auf 50 Euro herabgesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Definition des Begriffs "Wettterminal" präzisiert und eine Verpflichtung zum Hinweis auf das Wettverbot für Kinder und Jugendliche samt entsprechender Strafbestimmung im Gesetz verankert werden.
Schließlich soll klargestellt werden, dass ein Wettterminal erst nach Ablauf der im § 6 Abs. 5 Oö. Wettgesetz für das Anzeigeverfahren bestimmten Frist betrieben werden darf.