2021/0127/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • H10 - Glücksspiele
2021-06-02
2021-03-02

Glücksspiele

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) und des Spielbankgesetzes (SpielbG)

Bei den vorgesehenen Änderungen handelt es sich um die Entscheidung für eine staatliche Monopolregelung im Sinne des § 22c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (Notifizierungsnummer 2020/0304/D).

Die Veranstaltung von Online-Casinospielen wird in Bayern der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung erlaubt. Die Regelungen des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) und des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Bayern (SpielbG) werden entsprechend angepasst.