Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
Anpassung an das Unionsrecht; Beibehaltung nationaler Regelungen hinsichtlich der Kenntlichmachung des Chiningehalts von nicht vorverpackten Aromen und nicht vorverpackten Getränken mit einem Alkoholgehalt bis 1,2 Volumenprozent, die Chinin oder dessen Salze enthalten; rechtssystematische Anpassung der bestehenden Regelungen über die Verwendung von frisch entwickeltem Rauch; Regelung der Verwendung von Aromastoffen bei Lebensmitteln, die für Säuglinge bestimmt sind sowie Regelung der Kennzeichnung von Lakritzerzeugnissen mit erhöhten Ammoniumchloridgehalten.