2021/0008/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2021-04-09
2021-01-11

Diese RVS ist als Grundlage für die Ausschreibung von Bodenmarkierungsarbeiten anzuwenden und stellt den für die ausschreibenden Stellen erforderlichen technischen Mindeststandard dar.

Die nachfolgenden Punkte sind nach Möglichkeit bei Ausschreibungen von Bodenmarkierungsarbeiten zu berücksichtigen.

RVS 08.23.11 Technische Vertragsbedingungen, Straßenausrüstung, Bodenmarkierungsarbeiten

Vorbemerkungen, Anwendungsbereich, technische Vertragsbedingungen, Materiallisten