2020/0636/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2021-01-11
2020-10-13

Produkte und Dienste im Bereich Wohnbau

Richtlinie 2021 zur Förderung der Sanierung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen

Die gegenständliche Richtlinie regelt die Vergabe von Förderungen für die Sanierung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlanges des Förderantrags mindestens 20 Jahre zurückliegt. Weiters werden Maßnahmen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und gebrechlichen Menschen dienen, gefördert. Ein weiter Schwerpunkt ist die Ökologisierung des Wohnbaus im Rahmen von Sanierungen. Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2018 regelt die Grundsätze. Details zu beispielsweise Förderziel, Fördergegenstand, Förderhöhe, Fördervoraussetzungen oder Auszahlungsmodalitäten sind in der Richtlinie festgelegt.