Elektronischer Identitätsnachweis
Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz und das Passgesetz 1992 geändert werden
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung für die vereinfachte smartphone-basierte Verwendung des E-ID
- Zulässigkeit der Verwendung von Attributen aus dem Identitätsdokumentenregister sowie aus Registern von
Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID und Bereitstellung dieser Daten an Dritte