Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi); mit Personenkraftwagen ausgeübtes Gästewagen-Gewerbe
Verordnung des Landeshauptmannes vom ..., mit der nähere Bestimmungen über die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW (Taxi) sowie des mit Personenkraftwagen ausgeübten Gästewagen-Gewerbes erlassen werden (Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2020)
Bestimmungen über die erforderliche Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung von Taxifahrzeugen bzw. der im Gästewagen-Gewerbe verwendeten Fahrzeuge bzw. über die Kennzeichnung von Schülertransporten;
Bestimmungen über besondere Pflichten des Lenkers, die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen, das Auffahren von Taxifahrzeugen, das Verhalten auf Standplätzen und das Halten und Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen.