KN-Code 0401 Milch
Verordnung über die Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts
Artikel 1 enthält eine Neufassung des Rohmilchgüterechts, die von der Grundstruktur dem bisherigen Recht entspricht, es jedoch präziser fasst und modernisiert. Gewährleistet werden soll eine hohe Güte der Rohmilch vor allem im Hinblick auf Keim- und Zellzahlen sowie Hemmstoffe. Außerhalb von Deutschland erzeugte Rohmilch ist nach wie vor von der Regelung nicht betroffen. Die Artikel 2 und 3 enthalten kleine rechtstechnische Folgeänderungen. Artikel 4 regelt das Inkrafttreten. Geplant ist ein Inkrafttreten im Jahr 2021.