2020/0346/D
EC/EFTA
DE Deutschland
  • B00 - BAUWESEN
2020-09-10
2020-06-10

Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise

Entwurf – Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – MHolzBauRL – (Stand: Mai 2020)

Die Muster-Richtlinie regelt Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung haben und an diebrandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Sie regelt außerdem den

Eignungsnachweis für die ausführenden Unternehmen.
Die notifizierte Vorschrift gilt für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile hochfeuerhemmend oder feuerbeständig nach § 26 Abs. 2 Satz 3 Musterbauordnung sein müssen und die davon abweichend nach § 26 Abs. 2 Satz 4 Musterbauordnung aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Die Muster-Richtlinie konkretisiert insoweit die materiellen brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile und regelt die Anschlüsse dieser Bauteile untereinander.