2020/0294/A
EC/EFTA
AT Österreich
  • B00 - BAUWESEN
2020-08-12
2020-05-12

Heizungsanlagen im Neubau

Planung von Heizungsanlagen im Neubau
Errichtung und Planung leitungsgebundener Infrastruktur zur Wärmeversorgung

Verordnung des Gemeinderats der Stadt Wien, mit der ein Energieraumplan für den 18. Bezirk festgesetzt wird

Mit der Novelle der Bauordnung für Wien Ende 2018 (LGBl. Nr. 69/2018) wurde mit den Energieraumplänen ein Instrument eingeführt, welches ermöglicht, den Einsatz von Energieträgern für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser bei Neubauten gezielt und nachhaltig zu steuern.
Die Regelung ist eine Verordnung zur Bauordnung für Wien und wird mit dem Baurecht mitvollzogen. Sie wird bezirksweise verordnet.
Sie legt fest, dass bei Verfügbarkeit von Fernwärme entweder diese oder ein weiteres hocheffizientes alternatives System gemäß § 118 Abs. 3 Bauordnung für Wien zu verwenden ist. Damit ist im Neubau in diesen Gebieten für Raumwärme und Warmwasser jedenfalls kein Erdgas mehr zulässig.
Die Planbeilagen sind während des Notifikationsverfahrens unter folgendem Link abrufbar:
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/erp/aktuell.html